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Neue Gesetze und Verordnungen 2025
Alle Angaben unseres Internetangebotes wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot aktuell und inhaltlich richtig sowie vollständig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte Aktualität kann daher nicht übernommen werden.
Bürgergeld bleibt zunächst unverändert
Die Höhe der Leistungen des Bürgergeldes bleibt unverändert. Alleinstehende Erwachsene erhalten weiterhin 563 Euro im Monat, mit Partner zusammenlebende 506 Euro.Mindestlohn, Minijob, Grundfreibetrag und Wohngeld steigen
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich von 538 auf 556 Euro.Der steuerliche Grundfreibetrag, steigt von bisher 11.604 rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro, im Jahr 2025 dann auf 12.084 Euro.
Das Wohngeld steigt um durchschnittlich 15 Prozent, was etwa 30 Euro mehr pro Monat entspricht.
Mehr Kindergeld, Einkommensgrenze für Elterngeld sinkt
Der steuerliche Kinderfreibetrag wird um 60 Euro angehoben -
von 9.540 auf 9.600 Euro pro Kind.
Auch das Kindergeld soll steigen. Familien sollen für jedes
Kind 255 Euro pro Monat erhalten - 5 Euro mehr als bisher.
Ab dem 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für
den Bezug von Elterngeld. Nur Paare und Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes
Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben, erhalten Elterngeld. Die
bisherige Grenze liegt bei 200.000 Euro. Übersteigt das Einkommen diese Grenze,
entfällt der Anspruch auf die Leistung.
Pflegeversicherung: Höhere Beiträge und flexiblere Leistung
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht.Die Leistungsbeträge für Pflegeleistungen steigen ab Januar 2025 um 4,5 Prozent, darunter auch das Pflegegeld.
Ab Juli wird ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Ersatz- und Kurzzeitpflege eingeführt, der flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann. Außerdem besteht der Anspruch auf Ersatzpflege sofort - Voraussetzung ist bisher, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen schon sechs Monate lang zu Hause gepflegt hat.
Mindestunterhalt für Kinder steigt kaum
Ab dem 1. Januar 2025 wird der monatliche Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersgruppen minimal angehoben. Für Kinder bis fünf Jahre steigt der Betrag von 480 auf 482 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahre von 551 auf 554 Euro und von 12 bis 17 Jahre von 645 auf 649 Euro. Volljährige Kinder erhalten 693 statt 689 Euro. Höher fällt der Bedarfssatz für Studierende aus, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben. Sie erhalten nun 990 statt 930 Euro.Amalgam-Füllungen ab 2025 verboten
Amalgam ist ab dem kommenden Jahr als Zahnfüllung EU-weit verboten und damit auch keine Kassenleistung mehr. Für die neue Standardfüllung der gesetzlichen Krankenkassen stehen mehrere Werkstoffe zur Verfügung, in den meisten Fällen ein einfacher Kunststoff oder eine Füllung aus einem Glas-Zement. Gegen private Zuzahlung können Patientinnen und Patienten auch höherwertige Füllungen wählen.
Neue Bemessungsgrenzen in der Renten- und Krankenversicherung
Rentenversicherung: Aufgrund der gestiegenen Löhne und Gehälter steigen zum 1. Januar 2025 die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung - von 7.450 Euro in den neuen Bundesländern und 7.550 Euro in den alten erstmalig einheitlich auf 8.050 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Einkommen bei der Berechnung des Beitrags berücksichtigt wird. Für darüber hinausgehendes Einkommen müssen keine Beiträge gezahlt werden. Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt ebenfalls - auf jährlich 66.150 Euro (5.512,50 Euro im Monat). 2024 lag sie bei 62.100 Euro jährlich (5.175 Euro im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze - der Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen - erhöht sich auf 73.800 Euro pro Jahr (6.150 Euro im Monat). 2024 lag sie bei 69.300 Euro jährlich (5.775 Euro im Monat).Briefe und Pakete: Zustellung dauert länger und wird teurer
Ab Januar 2025 gibt es mehrere Änderungen im Post- und Paketversand der Deutschen Post.Längere Briefzustellung: 95 Prozent der Briefe müssen künftig erst nach drei Werktagen statt wie bisher nach zwei Tagen ihren Empfänger erreichen. Preiserhöhungen für Briefe: Der Standardbrief kostet künftig 95 Cent (statt 85 Cent). Auch andere Produkte wie Postkarten (95 Cent statt 70 Cent), Kompaktbriefe (1,10 Euro statt 1,00 Euro), Großbriefe (1,80 Euro statt 1,60 Euro) und Maxibriefe (2,90 Euro statt 2,75 Euro) werden teurer. Preiserhöhungen für Pakete und Päckchen: Das Päckchen S kostet künftig 4,19 Euro (statt 3,99 Euro), das Päckchen M 5,19 Euro (statt 4,79 Euro). Das Paket bis 2 Kilogramm (nur online) kostet 6,19 Euro (statt 5,49 Euro), und das Paket bis 5 Kilogramm 7,69 Euro (statt 6,99 Euro). Pakete sind in der Nähe zu hinterlegen: Verbraucher müssen Pakete nicht mehr an weit entfernten Orten abholen.
Mobilität: Deutschlandticket, Führerschein-Umtausch, HU-Plakette
Ab 1. Januar 2025 kostet das Deutschlandticket 58 statt bisher 49 Euro pro Monat. Es bleibt bundesweit gültig und ermöglicht Fahrgästen weiterhin die Nutzung des gesamten öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland - darunter Busse, U- und S-Bahnen, Straßenbahnen sowie Regionalzüge wie RE und RB.Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen ihren Führerschein umtauschen, die 1971 oder später geboren sind und deren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde. Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Wer seine Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig umtauscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
Nicht vergessen: Wer an seinem Fahrzeug eine orangefarbene TÜV- oder HU-Plakette hat, muss 2025 zu einer Prüfstelle fahren und bekommt - wenn es keine technischen Mängel gibt - einen neuen Aufkleber in Gelb.
CO2-Preis steigt - Tanken und Heizen wird teurer
Der CO2-Preis steigt ab Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro
Tonne. Das wirkt sich auf die Preise von Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl aus.
Der CO2-Preis soll den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und
damit den CO2-Ausstoß verringern und dabei helfen, die deutschen
Klimaschutzziele zu erreichen.
Elektronische Patientenakte kommt
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt und soll die alte Zettelwirtschaft beenden und alle Patientendaten, die an verschiedenen Orten abgelegt sind, digital zusammentragen. Dadurch sollen Arztpraxen, Krankenhäuser und andereGesundheitseinrichtungen besser vernetzt werden und schnelleren Zugriff auf relevante Daten erhalten. Außerdem sollen Wissenschaft und Forschung die Daten leichter nutzen können. Die ePA wird zunächst in zwei Modellregionen ausgerollt, ab Anfang März 2025 soll sie dann für alle deutschlandweit nutzbar sein.
Altkleider dürfen nicht mehr in den Restmüll
Für Altkleider gilt ab dem 1. Januar eine neue EU-Richtlinie. Alte Textilien müssen dann im Altkleidercontainer entsorgt werden - theoretisch auch dann, wenn sie kaputt oder verschlissen sind. Ziel der neuen Regelung ist, die Müllmengen nach und nach zu reduzieren und Textilien besser zu recyceln. Allerdings bitten die Deutsche Kleiderstiftung und andere gemeinnützige Organisationen darum, auch künftig nur tragbare und noch brauchbare Altkleider in die Container zu werfen und kaputte oder verschmutzte Kleidung wie bisher über den Restmüll zu entsorgen. Es gebe für sie keine Möglichkeit, Altfasern zu recyceln.Grundsteuer-Reform startet
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach einem neuen
Finanzmodell erhoben. Diese Reform war notwendig, da das
Bundesverfassungsgericht das bisherige System als verfassungswidrig eingestuft
hatte. Entscheidend für die individuelle Steuerlast wird künftig die
Nachbarschaft der Immobilie sein. Hat sie in den vergangenen Jahrzehnten eher
einen Aufschwung erlebt und ist damit attraktiver geworden, dürfte auch die
Steuer steigen. Das gilt vor allem für boomende Gemeinden und Städte. In eher
strukturschwachen Gebieten könnte es dagegen in Zukunft günstiger werden.
Überweisungen innerhalb von zehn Sekunden
Ab 9. Januar 2025 wird die Echtzeitüberweisung in EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Das Geld soll innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers eingehen.EU-einheitliches Ladekabel kommt
Eine EU-Richtlinie soll dem Kabelchaos und Elektroschrott ein Ende bereiten. Ab 2025 gibt es nur noch einen Anschluss: USB-C als Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte wird Pflicht. Für Laptops gilt das einheitliche Ladekabel erst ab 2026.