Gründung Innland
Gründung
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Unternehmensstrukturen, die je nach Größe, Rechtsform und Zielsetzung eines Unternehmens gewählt werden können.
Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Haftungsrisiken, steuerliche Überlegungen, Kapitalbedarf und die Anzahl der Gesellschafter.
Das Wichtigste zur GmbH
Sie ist eine beliebte und angesehene Unternehmensform – in Deutschland und international.
Die GmbH erfordert zur Gründung ein Mindestkapital von 12.500 €. Ab einem Kapital von 25.000 € ist die private Haftung der Gründer komplett ausgeschlossen.
Der Gewinnvortrag der GmbH wird günstiger besteuert, als bei einem Einzelunternehmen – Sie kann auch durch Umwandlung aus einem Einzelunternehmen entstehen und ist die Grundlage späterer Steuersparmodelle wie der Holding.
GmbH Gründung
Die GmbH – auch Gesellschaft mit begrenzter Haftung – ist Deutschlands etablierteste Rechtsform. Sie wurde bereits 1892 eingeführt und ist bei Unternehmern und bei Verbrauchern, sowohl in Deutschland, als auch mittlerweile in vielen EU-Staaten bekannt. Sie hat einen festen Platz im deutschen Wirtschaftsleben:
Die GmbH kann alleine oder von mehreren gegründet werden
Sie kann für fast alle Gesellschaftszwecke verwendet werden – insbesondere für gewerbliche, freiberufliche, vermögensverwaltende oder gemeinnützige Tätigkeiten
Die GmbH Gesellschafter sind von der privaten Haftung befreit. Das unternehmerische Risiko wird damit minimiert
Das hohe Einlagekapital von 12.500 (Mindestkapital zur Gründung) oder 25.000 € (zur vollen Enthaftung) sorgt bei der GmbH für Vertrauen im Rechtsverkehr
Ungefähr 40 % aller Firmengründungen in der Bundesrepublik erfolgen in Form von GmbHs (Quelle: Statistisches Bundesamt). Insgesamt gibt es über 1,15 Millionen Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Deutschland
Einzelunternehmen:
Diese Form wird von einer einzelnen Person geführt. Der Unternehmer haftet persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
Eine der populärsten Rechtsformen für kleinere und mittelständische Unternehmen. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, und das Mindestkapital beträgt 25.000 Euro.
Aktiengesellschaft (AG):
Diese Form eignet sich für größere Unternehmen, die Kapital von vielen Investoren aufnehmen möchten. Das Mindestkapital beträgt 50.000 Euro, und die Haftung ist ebenfalls auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Kommanditgesellschaft (KG):
Eine Personengesellschaft, bei der es einen Komplementär (unbeschränkt haftend) und einen oder mehrere Kommanditisten (beschränkt haftend) gibt. Die KG ist oft eine Form der Zusammenarbeit zwischen Unternehmern.
Offene Handelsgesellschaft (OHG):
Eine weitere Personengesellschaft, bei der alle Gesellschafter unbeschränkt haften. Die OHG wird oft von mehreren Unternehmern gegründet, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben.
Genossenschaft (eG):
Eine Gesellschaft, die den Zweck hat, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Die Haftung kann beschränkt oder unbeschränkt sein.
Partnerschaftsgesellschaft (PartG):
Eine Gesellschaftsform für Freiberufler, bei der die Partner gemeinsam haften. Diese Form wird häufig von Anwälten, Ärzten oder Architekten gewählt.
Stiftung:
Eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die einem bestimmten Zweck dient. Stiftungen haben oft gemeinnützige Ziele und sind in der Regel auf lange Sicht angelegt.
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